Re: Ich bin *hochverdächtig*, da ich in mehreren Räumen fast *immer* die - Neue Details zu Schäubles umstrittenem A…
> >”Bitte beantworten Sie diesen Brief bis spätestens zum 27.7.2007,
> >auch wenn Sie meinen, dazu nicht verpflichtet zu sein.” Ich BIN
> nicht
> >verpflichtet! Aber dieser Satz suggeriert, dass es anders sei.
>
> Doch, bist Du m. E. wohl! Dafür haben die netten Herren doch extra
> was eingebaut :-(.
>
> […]
Dazu:
> https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#5
> http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/mit-gez-briefen-richtig-umgehen.html
Zitat der letzten genannten Seite:
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Sie müssen die in den GEZ-Anschreiben angeblich zwingend gebotene
Rückmeldepflicht also keineswegs ernst nehmen und die Schreiben
selbst nicht generell beantworten. Nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag
müssen Sie auch nichts anzeigen, wenn Sie weiterhin keine
Rundfunkgeräte bereithalten. Dasselbe gilt, wenn sich bei den
angemeldeten Geräten keine Veränderungen ergeben haben, die die
Gebührenhöhe betreffen.
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